Förderung einer Solarwärmeanlage im Marktanzeizprogramm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden für verschiedene Anwendungsbereiche.

Gefördert werden Solarkollektoranlagen
- zur Raumheizung,
- zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung,
- zur Bereitstellung von Prozesswärme,
- zur solaren Kälteerzeugung,
- die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen.


Basisförderung

Die Förderung ab dem 01. Januar 2012 beträgt für Solarwärmeanlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung 90 Euro pro angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Das Verfahren für die Basisförderung ist deutlich vereinfacht worden: Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) bei betriebsbereitschaft der Anlage.

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Hier kommen Sie direkt zu den Richtlinien und Antragsformularen für die Förderung von Solarwärmeanlagen.

Weitere Informationen zur Förderung gibt es telefonisch unter 06196 / 908-625 oder im Internet: www.bafa.de.


Innovationsförderung

Für bestimmte Solarwärmeanlagen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die so genannte Innovationsförderung ins Leben gerufen. Die Anlage muss eine Kollektorfläche von 20 Quadratmeter bis 40 Quadratmeter aufweisen und die gelieferte Wärme effektiv der Raumheizung oder Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche zuführen.

Wichtig: Sofern die Anlage nicht mindestens 20 Quadratmeter groß ist oder das Wohngebäude nicht mindestens drei Wohneinheiten aufweist, ist eine Antragstellung im Rahmen der Innovationsförderung nicht möglich. Eine Förderung erfolgt dann nur über die Basisförderung.

Sofern die Voraussetzungen für die Innovationsförderung vorliegen, beträgt die Förderung 180 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Der Antrag für die Innovationsförderung von großen Solarkollektoranlagen ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Bei den Verträgen und eventuellen Nebenabsprachen gilt das Schriftformerfordernis. Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie auf www.bafa.de.


Copyright © 2011 Florian Häggberg
Stand: 28.10.2011